Allgemeine Geschäftsbedingungen DVDW Advocaten
1. Anwendbarkeit
1.1. DVDW Advocaten ist eine Sozietät niederländischen
Rechts, deren Gesellschafter Gesellschaften mit beschränkter
Haftung und natürliche Personen sind (sein können) (im Weiteren:
"DVDW Advocaten").
1.2. Diese AGB finden Anwendung auf alle Aufträge und
ergänzende Folgeaufträge, die DVDW Advocaten, ihrem (ihren)
Rechtsnachfolger(n), ihren Gesellschaftern und/oder deren
Geschäftsführern sowie ihren Arbeitnehmern erteilt werden, auf die
aus den Aufträgen hervorgehenden oder mit diesen zusammenhängenden
Rechtsverhältnisse sowie auf den dem Abschluss des Auftragsvertrags
vorangehenden Zeitraum. DVDW Advocaten ist berechtigt, diese AGB zu
ändern, welche Änderungen dann ebenfalls im Sinne des Obigen
Anwendung finden.
1.3. Diese AGB gelten auch für die (juristischen) Personen und
die Dritten (einschließlich der Gesellschafter von DVDW Advocaten),
die mittelbar oder unmittelbar in irgendeiner Weise an den
Dienstleistungen von DVDW Advocaten und/oder allen (juristischen)
Personen, für deren Handeln DVDW Advocaten (gesetzlich)
gegebenenfalls haftet, beteiligt sind.
2. Auftrag
2.1. Alle Aufträge gelten als erteilt an und angenommen von
DVDW Advocaten. Das gilt auch, wenn es die ausdrückliche oder
stillschweigende Absicht ist, dass der Auftrag von einer bestimmten
Person ausgeführt werden soll.
Die Anwendbarkeit der Artt. 7:404 und 7:407 Abs. 2 BW
(niederländisches BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2. Der Auftraggeber hält DVDW Advocaten frei von (weiteren)
Ansprüchen Dritter, einschließlich der angemessenen Kosten für
Rechtsberatung, die auf irgendeine Weise mit den für den
Auftraggeber verrichteten Tätigkeiten zusammenhängen, sofern keine
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
3. Honorar und Auslagen
3.1. Die Kosten des von DVDW Advocaten ausgeführten
Auftrags umfassen das Honorar, einen festen Aufschlag von 5 % des
Honorars für Bürokosten, (falls anwendbar) Umsatzsteuer und die
Auslagen.
3.2. Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders
vereinbart, wird das Honorar auf der Grundlage des Zeitaufwands
(der gearbeiteten Anzahl Stunden) multipliziert mit dem für den
betreffenden Auftrag und eventuelle Folgeaufträge geltenden
Stundensatz berechnet.
3.3. Der Stundensatz wird ausgehend von dem von DVDW Advocaten
periodisch festzusetzenden Stundensatz bestimmt, welcher Satz um
einen Faktor erhöht werden kann, der auf der Erfahrung und dem
Fachgebiet desjenigen, der den Auftrag tatsächlich ausführt, auf
der finanziellen Bedeutung der Sache und auf deren Dringlichkeit
basiert.
3.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist DVDW
Advocaten berechtigt, auch während der Dauer des Auftrags, den oben
genannten Stundensatz sowie den Prozentsatz des festen Aufschlags
für Bürokosten zu ändern.
3.5. Wenn der Stundensatz um mehr als 15 % auf einmal oder
innerhalb von zwei Monaten nach Anfang des Auftrags erhöht wird,
kann der Auftraggeber den Vertrag per Einschreiben kündigen. Das
Recht darauf erlischt nach Ablauf der Zahlungsfrist der ersten
Honorarnote nach Erhöhung des Stundensatzes.
3.6. Auslagen sind die tatsächlich aufgewendeten Kosten, die
DVDW Advocaten zugunsten des Auftraggebers zahlt (wie
Gerichtsgebühren, Gerichtsvollzieherkosten, Reisekosten, Kosten für
Handelsregisterauszüge, Bankkosten).
4. Bezahlung
4.1. Die in Art. 3.1 genannten Kosten für die Ausführung
des Auftrags werden dem Auftraggeber in der Regel einmal pro Monat
(nachträglich) in Rechnung gestellt.
4.2. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung
bezüglich der Rechnungen von DVDW Advocaten zurückzuhalten und/oder
sich auf Aufrechnung zu berufen.
4.3. Wenn eine Rechnung nicht fristgemäß bezahlt wird, ist der
Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und sind die gesetzlichen
Zinsen zu zahlen.
4.4. Wenn trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt, werden alle
(außer)gerichtlichen Eintreibungskosten, die mindestens 15 % des
Rechnungsbetrags betragen, geschuldet, und zwar mit einem
Mindestsatz von € 250,00.
4.5. Wenn eine (Vorschuss-)Rechnung nicht fristgemäß bezahlt
wird, DVDW Advocaten das Kreditrisiko eines Auftraggebers als zu
hoch einschätzt oder die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen
gegenüber DVDW Advocaten vom Auftraggeber als ungenügend gewiss
beurteilt wird, kann DVDW Advocaten, ohne dass eine Inverzugsetzung
erforderlich ist, ihre Tätigkeiten aussetzen.. DVDW Advocaten
haftet nicht für Schäden, die infolge dieser Aussetzung der
Tätigkeiten entstehen.
4.6. Der Auftraggeber erteilt DVDW Advocaten sowie der
Stiftung Stichting Derdengelden DVDW Advocaten, wozu r DVDW
Advocaten bevollmächtigt ist, ausdrücklich, unwiderruflich und
bedingungslos die Zustimmung, eventuelle für den oder vom
Auftraggeber (auf dem von der oben genannten Stiftung gehaltenen
Anderkonto) empfangene Beträge zu verrechnen mit oder anzuwenden
zum Ausgleich von allen vom Auftraggeber an DVDW Advocaten
geschuldeten Beträgen. Summe.
5. Vorschuss
5.1. DVDW Advocaten kann vor Anfang der Tätigkeiten vom
Auftraggeber die Leistung einer Vorschusszahlung verlangen. DVDW
Advocaten ist auch berechtigt, vom Auftraggeber eine solche Zahlung
zu verlangen, wenn der Auftraggeber zu irgendeinem Zeitpunkt
Rechnungen von DVDW Advocaten nicht rechtzeitig bezahlt hat oder
wenn abzusehen ist, dass der Auftraggeber Rechnungen von DVDW
Advocaten nicht rechtzeitig zahlen wird. DVDW Advocaten ist
berechtigt, den Vorschuss am Ende des Auftrags zu verrechnen.
6. Haftung
6.1. DVDW Advocaten hat eine Berufshaftpflichtversicherung
mit einer von der Nederlandse Orde van Advocaten (Niederländische
Rechtsanwaltskammer) vorgeschriebenen Deckung abgeschlossen.
6.2. Jede Haftung von DVDW Advocaten beschränkt sich auf einen
Betrag, der kraft des anwendbaren Versicherungsvertrags von DVDW
Advocaten im betreffenden Fall geleistet wird, zuzüglich des
Betrags der Selbstbeteiligung, der kraft Versicherungsvertrag im
betreffenden Fall von DVDW Advocaten zu tragen ist. Wenn aus
irgendeinem Grund keine Auszahlung gemäß der oben genannten
Versicherung erfolgt, beschränkt sich jegliche Haftung von DVDW
Advocaten auf einen Betrag in Höhe des Zweifachen des Honorars, das
in der betreffenden Sache in den dem Haftungsereignis vorangehenden
12 Monaten in Rechnung gestellt wurde, dies jedoch bis zu einem
Höchstbetrag von € 100.000,00.
6.3. Wenn die Ausführung des Auftrags mit sich bringt, dass
DVDW Advocaten eine nicht zu ihr gehörende (juristische) Person
oder dritte Partei hinzuzieht, um im Zusammenhang mit der
Ausführung des Auftrags Tätigkeiten zu verrichten, haftet DVDW
Advocaten nicht für Schäden jedweder Art, die als Folge des
Handelns und/oder Nicht-Handelns dieser (juristischen) Person oder
dritten Partei entstehen.
6.4. (Juristische) Personen oder Dritte, die für die
Ausführung eines Auftrags hinzugezogen werden, wollen
möglicherweise eine Haftung beschränken. Alle an DVDW Advocaten
erteilten Aufträge enthalten außerdem die Ermächtigung von DVDW
Advocaten, diese Haftungsbeschränkung auch im Namen des
Auftraggebers zu akzeptieren.
6.5. Wenn bei der Ausführung eines Auftrags oder anderweitig
Waren oder Personen Schäden zugefügt wird, für die
DVDW Advocaten haftet,
beschränkt sich diese Haftung auf den Betrag, der kraft des
anwendbaren Versicherungsvertrags im betreffenden Fall ausgezahlt
wird, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, der kraft des
Versicherungsvertrags im betreffenden Fall von DVDW Advocaten zu
tragen ist..
6.6. Unbeschadet der Bestimmung in Art. 6:89 BW erlischt ein
Schadensersatzanspruch, wenn dieser nicht innerhalb von sechs (6)
Monaten, nachdem dem Auftraggeber die Tatsachen, aufgrund dessen
diese Haftung gilt, bekannt waren oder angemessener Weise hätten
bekannt sein können, beim zuständigen Gericht anhängig gemacht
wurde.
6.7. Jedwede Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden
ist unter allen Umständen ausgeschlossen.
6.8. Die Erfüllung des Auftrags erfolgt ausschließlich
zugunsten des Auftraggebers. Dritte können weder aus dem Inhalt des
oben genannten Vertrags noch aus den verrichteten Tätigkeiten
irgendwelche Rechte herleiten, auch nicht, wenn sie direkt oder
indirekt als Beteiligte gelten. DVDW Advocaten übernimmt gegenüber
Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die aus für einen
Auftraggeber ausgeführten Tätigkeiten entstanden sind.
7. Archivierung
7.1. Akten werden für die Dauer von sieben (7) Jahren
aufbewahrt, nach welcher Periode es DVDW Advocaten freisteht, die
jeweilige Akte zu vernichten.
8. Reklamationen
8.1. Reklamationen eines Auftraggebers über die
ausgeführten Tätigkeiten sind schriftlich bei DVDW Advocaten zu
Händen der Geschäftsführung einzureichen. Die Geschäftsführung von
DVDW Advocaten wird sich nach Beurteilung der Reklamation und der
Akte möglichst schnell mit dem Auftraggeber beraten, wie die
Reklamation behoben werden kann.
8.2. Eine Haftbarmachung durch einen Auftraggeber bezüglich
der von DVDW Advocaten ausgeführten Tätigkeiten ist schriftlich bei
DVDW Advocaten zu Händen der Geschäftsführung
einzureichen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen DVDW Advocaten und
ihren Auftraggebern findet niederländisches Recht Anwendung.
9.2. Die rechtbank Amsterdam, Niederlande, ist in allen
Streitigkeiten zwischen DVDW Advocaten und einem Auftraggeber
ausschließlich zuständig. Dennoch ist DVDW Advocaten berechtigt,
Streitigkeiten einem zuständigen Gericht am Wohn- oder
Niederlassungsort des Auftraggebers vorzulegen.
9.3. Diese AGB wurden in mehreren Sprachen erstellt; bei
Meinungsverschiedenheiten über oder bei textlichen
Unterschieden in Bezug auf den Inhalt und die Auslegung
ist ausschließlich der niederländische Text maßgebend.