DVDW Rechtsanwälte

Urlaubstageregelung geändert: Handlungsbedarf für Arbeitgeber

28 oktober 2011

Die gesetzlichen Regelungen zum Aufbau und zum Verfall von Urlaubstagen wurden geändert. Dies führt zu akutem Handlungsbedarf für die Registrierung und Verwaltung von Urlaubstagen niederländischer Arbeitnehmer. Der niederländische Gesetzgeber hat ein Urteil des europäischen Gerichtshofes zum Anlass genommen, die gesetzlichen Urlaubstageregelungen zu ändern. Am 1. Januar 2012 tritt die neue Regelung in Kraft. Schon jetzt sollten Arbeitgeber Vorbereitungen hierfür treffen.

 

Gesetzlicher Mindestanspruch bleibt unverändert

Der gesetzliche Mindestanspruch auf 20 Urlaubstage bei einer Arbeitszeit von 40 Std. pro Woche bleibt bestehen. Alle darüber hinaus vereinbarten und zuerkannten Urlaubstage werden (wie bisher) als "übergesetzliche" und damit freiwillig zuerkannte Urlaubstage qualifiziert.

 

Aufbau Urlaubstage im Krankheitsfall

Bisher konnte im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass ein Arbeitnehmer im Krankheitsfalle weniger Urlaubstage aufgebaut. Eine solche Vereinbarung verliert nach der neuen Gesetzgebung für ab dem 01.01.2012 aufgebaute Urlaubstage ihre Gültigkeit. Ein Arbeitnehmer baut daher auch während der Krankheit in jedem Fall die gesetzlichen und Urlaubstage auf.

 

Verfall von Urlaubstagen nach sechs Monaten

Während Urlaubstage bisher praktisch unendlich aufgespart werden konnten, wird dies in der neuen Regelung ganz anders. Für ab dem 01.01.2012 aufgebaute gesetzliche Urlaubstage gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten (!) nach dem Jahr, in dem die Urlaubstage aufgebaut wurden. Die gesetzlichen Urlaubstage verjähren also jeweils am 01.07. des Folgejahres. Für übergesetzlichen Urlaubstage bleibt die Verjährungsfrist von fünf Jahren bestehen.

Bei der Registrierung und Verwaltung von Urlaubstagen muss ein Arbeitgeber daher "alte" und "neue" Tage (vor bzw. nach dem 01.01.2012),  sowie gesetzliche und übergesetzliche Urlaubstage unterscheiden.  "Alte" Tage werden vor 'neuen Tagen" aufgenommen, übergesetzliche vor gesetzlichen. Diese Differenzierung ist noch während einer langen Übergangsphase einzuhalten, nämlich bis die letzten "alten Tage" verjährt sind.

Überprüfen Sie Ihr System zur Registrierung und Verwaltung von Urlaubstagen auf seine zukünftige Praxistauglichkeit. Undeutlichkeiten bei der Urlaubstageverwaltung gehen in der Regel zu Lasten des Arbeitgebers. Wenn Ihre Arbeitnehmer viele Urlaubstage aufgespart haben, sollten Sie nachdenken über eine Mitarbeiterinformation zur neuen Regelung.

Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Ann-Kathrin Oberbremer (oberbremer@dvdw.nl)

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