Urlaubstageregelung geändert: Handlungsbedarf für
Arbeitgeber
28 oktober 2011
Die gesetzlichen Regelungen zum Aufbau und zum Verfall von
Urlaubstagen wurden geändert. Dies führt zu akutem Handlungsbedarf
für die Registrierung und Verwaltung von Urlaubstagen
niederländischer Arbeitnehmer. Der niederländische Gesetzgeber hat
ein Urteil des europäischen Gerichtshofes zum Anlass genommen, die
gesetzlichen Urlaubstageregelungen zu ändern. Am 1. Januar 2012
tritt die neue Regelung in Kraft. Schon jetzt sollten Arbeitgeber
Vorbereitungen hierfür treffen.
Gesetzlicher Mindestanspruch bleibt unverändert
Der gesetzliche Mindestanspruch auf 20 Urlaubstage bei einer
Arbeitszeit von 40 Std. pro Woche bleibt bestehen. Alle darüber
hinaus vereinbarten und zuerkannten Urlaubstage werden (wie bisher)
als "übergesetzliche" und damit freiwillig zuerkannte Urlaubstage
qualifiziert.
Aufbau Urlaubstage im Krankheitsfall
Bisher konnte im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass ein
Arbeitnehmer im Krankheitsfalle weniger Urlaubstage aufgebaut. Eine
solche Vereinbarung verliert nach der neuen Gesetzgebung für ab dem
01.01.2012 aufgebaute Urlaubstage ihre Gültigkeit. Ein Arbeitnehmer
baut daher auch während der Krankheit in jedem Fall die
gesetzlichen und Urlaubstage auf.
Verfall von Urlaubstagen nach sechs Monaten
Während Urlaubstage bisher praktisch unendlich aufgespart werden
konnten, wird dies in der neuen Regelung ganz anders. Für ab dem
01.01.2012 aufgebaute gesetzliche Urlaubstage gilt eine
Verjährungsfrist von 6 Monaten (!) nach dem Jahr, in dem die
Urlaubstage aufgebaut wurden. Die gesetzlichen Urlaubstage
verjähren also jeweils am 01.07. des Folgejahres. Für
übergesetzlichen Urlaubstage bleibt die Verjährungsfrist von fünf
Jahren bestehen.
Bei der Registrierung und Verwaltung von Urlaubstagen muss ein
Arbeitgeber daher "alte" und "neue" Tage (vor bzw. nach dem
01.01.2012), sowie gesetzliche und übergesetzliche
Urlaubstage unterscheiden. "Alte" Tage werden vor 'neuen
Tagen" aufgenommen, übergesetzliche vor gesetzlichen. Diese
Differenzierung ist noch während einer langen Übergangsphase
einzuhalten, nämlich bis die letzten "alten Tage" verjährt
sind.
Überprüfen Sie Ihr System zur Registrierung und Verwaltung von
Urlaubstagen auf seine zukünftige Praxistauglichkeit.
Undeutlichkeiten bei der Urlaubstageverwaltung gehen in der Regel
zu Lasten des Arbeitgebers. Wenn Ihre Arbeitnehmer viele
Urlaubstage aufgespart haben, sollten Sie nachdenken über eine
Mitarbeiterinformation zur neuen Regelung.
Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Ann-Kathrin Oberbremer (oberbremer@dvdw.nl)